Kirchengemeinschaft
evangelisch
Ekklesiologische Mißverständnisse im evangelisch-orthodoxen Dialog*
von Anastasios Kallis
Ökumenische Irritationen
Herausgefordert durch aktuelle Vorgänge in der Ökumene und vor allem
durch die Erklärung der Kongregation für die Glaubenslehre "Dominus
Jesus" vom September 2000 und die kontroverse Debatte um die "Gemeinsame
Erklärung zur Rechtfertigungslehre" zwischen dem Lutherischen Weltbund
und dem Päpstlichen Rat zur Förderung der Einheit der Christen vom
Oktober 1999 hat die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) in einem ekklesiologischen
Votum ihre Vorstellungen von Kirche und Kirchengemeinschaft formuliert. Den
von ihrer Kammer für Theologie erarbeiteten Text über "Kirchengemeinschaft
nach evangelischem Verständnis. Ein Votum zum geordneten Miteinander bekenntnisverschiedener
Kirchen" hat der Rat der EKD sich im September 2001 zu eigen gemacht und
gemeinsam mit einer "Kundgebung der 9. Synode der EKD auf ihrer 5. Tagung
zum Schwerpunktthema Eins in Christus. Kirchen unterwegs zu mehr Gemeinschaft"
vom November 2000 in der Reihe "EKD-Texte" (Nr. 69) publiziert.
Wenn auch, bedingt durch die genannten Vorgänge zum einen und durch die
gesellschaftlich-ekklesiale und theologische Konstellation in Deutschland zum
anderen, der Schwerpunkt der Überlegungen im evangelisch-katholischen Dialog
liegt, d. h. im Duktus des Textes der Dialogpartner die römisch-katholische
Kirche ist, verdient das Votum auch orthodoxerseits Beachtung, zumal die Beurteilung
der orthodoxen Kirche und des evangelisch-orthodoxen Dialogs den Eindruck erweckt,
dass die beiden Kirchen über ein halbes Jahrhundert lang in einer babylonischen
Sprachverwirrung miteinander gesprochen haben. Darauf konzentrieren sich die
folgenden Anmerkungen, die keinen durchgehenden Kommentar zur ekklesiologischen
Konzeption des Votums der EKD darstellen.
1. Evangelisch-orthodoxe
Gravamina
Werden als Problemfelder des evangelisch-katholischen Dialogs der Primat des
Papstes, die apostolische Sukzession, die Nichtzulassung von Frauen zum ordinierten
Amt und der Rang des Kirchenrechts in der römisch-katholischen Kirche angeführt
(III 2.3), stehen dem evangelisch-orthodoxen Dialog a) "die Nichtanerkennung
der Taufe in den westlichen Kirchen durch die orthodoxen Kirchen", b) die
orthodoxen "Vorstellungen vom Nationalkirchentum" und c) "von
kirchlicher Einheit" (III 2.4) im Wege. Dass die negativen Stellungnahmen
der orthodoxen Kirche zur Frauenordination vor allem im Zusammenhang des anglikanisch-orthodoxen
Dialogs, aber auch auf der Ebene des Ökumenischen Rates der Kirchen nicht
erwähnt werden, ist bemerkenswert, selbst wenn die Kammer für Theologie
die offiziellen orthodoxen Stellungnahmen kirchenrechtlich anders als die römischen
bewertet oder die innerorthodoxe theologische Diskussion über die Frauenordination
als ein ökumenisches Hoffnungszeichen ansieht. Ebenso bekannt dürfte
der Beschluß der Moskauer Bischofssynode vom August 2000 über die
"Grundlegende[n] Prinzipien der Beziehungen der Russischen Orthodoxen Kirche
zu den Nichtorthodoxen" sein, der im Hinblick auf die Integrität der
eigenen Kirche auffällige Parallelen zum Dokument "Dominus Jesus"
aufweist. Das Moskauer Dokument stellt zudem keinen Sonderweg der Russischen
Orthodoxen Kirche dar, sondern eine Deklaration eines panorthodoxen Konsenses.
Speziell die Frage der apostolischen Sukzession spielt eine besondere Rolle
vor allem im Hinblick auf die Anerkennung des Amtes. Wenn auch schließlich
die Kanones im Leben der orthodoxen Kirche einen anders gelagerten Stellenwert
als in der katholischen Kirche das Kirchenrecht einnehmen, müssten sie
nach der Logik des Votums auch der evangelisch-orthodoxen Gemeinschaft im Wege
stehen. Doch hier sollen nur die Problemfelder des evangelisch-orthodoxen Dialogs
betrachtet werden, die im Votum angeführt werden.
1.1 Die Taufe der Heterodoxen
Würden die orthodoxen Kirchen die "Taufe in den westlichen Kirchen"
nicht anerkennen, wie das Votum meint (III 2.4), wäre ihr ökumenisches
Engagement nicht möglich gewesen, denn Ungetaufte können keine Christen
sein, geschweige denn Kirche bilden. Den Konsens der orthodoxen Kirchen zum
Fragenkomplex Orthodoxie - Heterodoxie formuliert die III. Vorkonziliare Panorthodoxe
Konferenz vom November 1986 in ihrem Vorlagetext für das Panorthodoxe Konzil
über "Die Beziehungen der orthodoxen Kirche zu der übrigen christlichen
Welt", indem sie "die faktische Existenz aller christlichen Kirchen
und Konfessionen anerkennt" (Einführung, § 2). Diese Erklärung
setzt die Anerkennung der "Taufe in den westlichen Kirchen" voraus.
Daher ist eine Wiedertaufe evangelischer Christinnen und Christen, die in die
orthodoxe Kirche eintreten wollen, unzulässig.
Das Verlangen nach einer grundsätzlich-dogmatischen Anerkennung der außerhalb
der orthodoxen Kirche gespendeten Taufen bedeutet eine Projektion westlicher
Denkstrukturen auf die orthodoxe Theologie, in der die Qualität des Taufspenders
bzw. der Kirche, deren Leib sich der Täufling anschließt, für
die Anerkennung der Taufe entscheidend ist. Der Osten kennt nicht das Willensprinzip,
das sich im Westen seit Augustin (gest. 430) durchgesetzt hat, der die Ansicht
vertrat: "Christus est qui babtizat". Darauf geht die westliche Praxis
zurück, dass im Notfall selbst ein Ungetaufter die Taufe spenden kann,
wenn er sie im Namen der göttlichen Dreieinigkeit vollzieht und dabei dem
Willen der Kirche entspricht, denn "es ist Christus, der tauft". Die
analoge Argumentation der Befürworter der Interkommunio zeigt die theologisch-ekklesiologische
Tragweite dieses Prinzips, das dazu neigt, Ausnahmesituationen grundsätzlich
zu regeln, während die orthodoxe Kirche nicht dogmatisch-akribisch, sondern
kat'oikonomian in Nachahmung der barmherzigen Heilshandlung Gottes vorgeht.
Das absolute Entweder-oder-Denken, das dogmatisierte Lösungen verlangt,
widerspricht der orthodoxen Theologie, die sich in ihrem Leben nicht in ein
dogmatisch-juristisches Korsett zwingen lässt.
Daher ist auch die Haltung der orthodoxen Kirche bei der Aufnahme von Konvertiten
uneinheitlich. Diese Vorgehensweise ist kein orthodoxes Novum, sondern eine
pastorale Praxis der alten Kirche, die Dogmen nicht um ihrer selbst willen verteidigte.
Das entschuldigt mittlerweile aber nicht das Versäumnis, eine verbindliche
Entscheidung zur Taufproblematik der getrennten Kirchen zu treffen, die den
Erkenntnissen des ökumenischen Dialogs und dem Stand der zwischenkirchlichen
Beziehungen Rechnung tragen sollte, zumal frühere Stellungnahmen einzelner
autokephaler orthodoxer Kirchen, die sich zum Teil widersprechen, zeit- und
situationsbedingt sind und die Konversion im Blick haben. Die letzte panorthodoxe
Entscheidung berücksichtigt die Kirchen der Reformation nicht, denn sie
geht auf das Jahr 1484 zurück, als eine Große Synode in Konstantinopel,
die sich selbst als ökumenisch ansah, die Florentiner Unionssynode (1438/39)
verwarf und die Aufnahme der "Lateiner" in die orthodoxe Kirche durch
Myronsalbung und Abschwören der Glaubensirrtümer festlegte. Auf diese
Vorlage geht das Formular zurück, das der Erzbischof von Athen, Chrysostomos
Papadopoulos, entworfen hat und das 1932 von der Kirche Griechenlands approbiert
wurde. Theologisch sinnvoller erscheint mir die Handhabung der Russischen Orthodoxen
Kirche, die sich bei der Aufnahme von römisch-katholischen Konvertiten
auf die Abschwörung aller Irrtümer, Beichte und Kommunion beschränkt,
während sie Protestanten mit Myron salbt bzw. firmt.
Die Paradoxie der Kirchenlandschaft lässt sich aber nicht mit einem dogmatischen
Rigorismus überwinden, der alles genau festlegen will, so dass er das Leben
erstickt oder in seiner liberalen Alternative vielfältige Variationen,
die teilweise Abweichungen vom gemeinsamen Glauben darstellen, miteinander "versöhnt".
Die orthodoxe Kirche kann sich mit keiner der beiden Alternativen abfinden.
Die ekklesiologische Problematik der Taufe spricht der Vorsitzende des Rates
der EKD, Präses Manfred Kock, in seinem Vorwort zum Votum an, indem er
bemerkt: "Die Taufe auf den dreieinigen Gott macht uns zu Gliedern der
einen Kirche". Wir haben aber mit dem Faktum zu tun, dass wir nicht eine
Kirche sind. Die Konsequenz dieser These würde besagen, dass die "akribische"
Anerkennung der Taufe anderer Kirchen die Kirchengemeinschaft impliziert. Das
würde bedeuten, dass zwischen getrennten Kirchen sakramentale Gemeinschaft
praktiziert werden kann, denn die Initiationssakramente (Taufe, Myronsalbung
[Firmung], Eucharistie) bilden in der orthodoxen Kirche eine Einheit: "Das
erste (das Sakrament der Taufe) verlangt offenbar das mittlere (die Myronsalbung)
und das mittlere das letzte. Nach der Eucharistie aber bleibt uns nichts mehr,
dem wir nachzugehen hätten, als nur: dort stehen zu bleiben und zu suchen
und zu schauen, wie man den Schatz bis ans Ende bewahren kann" (Nikolaos
Kabasilas, Vom Leben in Christus IV 2). Weil aber dies nicht der Fall sein kann,
gibt es keine orthodoxe Kirche, die die Taufe nichtorthodoxer Kirchen "akribisch"
anerkennt. Wir leben leider in einem Zustand der Anomalie, der im geschwisterlichen
Umgang miteinander auf dem Weg zur vollen Gemeinschaft entsprechende Regelungen
verlangt. Gerade das tut die kirchliche Oikonomia, die in Analogie zur göttlichen
die Wunden heilt. Das ist der ekklesiologisch-pastorale Sinn der in den Kirchen
des Westens unbekannten Praxis der Oikonomia. Daraus lässt sich nicht ableiten,
dass in der orthodoxen Kirche die Taufe der anderen Kirchen nicht als die Taufe
der Urkirche anerkannt ist, denn die Oikonomia findet breite Anwendung auch
und primär innerhalb der orthodoxen Kirche: Die Wiederheirat Geschiedener
z. B., die kat'oikonomian geschieht, bedeutet kein Ehesakrament zweiter Klasse,
auch wenn liturgisch auf die Wunde (die Scheidung, das Scheitern der Ehegemeinschaft)
hingewiesen wird.
1.2 Nationalkirchentum
- Landeskirchentum
Die Kritik an den orthodoxen "Vorstellungen vom Nationalkirchentum"
überträgt auf das Autokephaliesystem der orthodoxen Kirche das Prinzip
des Ius reformandi, d. h. die Verbindung von Land und Konfession nach dem Grundsatz:
Cuius regio, eius religio, der 1555 im Augsburger Religionsfrieden reichsrechtlich
sanktioniert wurde. Die schmerzliche historische Erfahrung der Westkirchen auf
dem Weg zur Toleranz, über den Dreißigjährigen Krieg (1618-1648)
bis zur Neuzeit, scheint mir der Grund für die Fehlinterpretation der Struktur
der orthodoxen Kirchen zu sein, die nicht nach dem Nationalitäts-, sondern
Territorialprinzip organisiert sind.
Die Verbindung der Ortskirche mit dem Volk stellt das Mysterium der Vergegenwärtigung
der Inkarnation Gottes dar, in der das Geschaffene und Ungeschaffene eine historische
Realität bilden. In einer Art Perichorese durchdringen sich Volk und Glaube,
indem die Kulturtradition das Gefäß des Glaubens wird, während
die Kirche die Sorgen und Anliegen des Volkes sich zu eigen macht. Die Heiligung
der jeweiligen Nation bedeutet nicht einen nationalen Messianismus, sondern
ein fortwährendes Pfingsten, in dem alle Nationen und Kulturtraditionen
geheiligt werden. Das ist die Umwandlung des alttestamentlichen Fluches Gottes
der Sprachenvielfalt, die am Pfingsttag geheiligt und zum Prinzip der Katholizität
der Kirche in ihrer Vielfalt wird, wie es im Kontakion zum Pfingstfest gesungen
wird:
"Als er herniederfahrend die Sprachen verwirrte,
zerteilte die Völker der Höchste.
Als er die Feuerzungen austeilte,
rief er alle zur Einheit.
Nun preisen wir symphonisch
den allheiligen Geist".
Das ist die orthodoxe Ethnologie, die allerdings gegen die Gefahr der Sünde,
wie auch andere mit menschlichen Unzulänglichkeiten und Anfälligkeiten
behaftete Systeme, nicht gefeit ist. Die Entstehung von autokephalen orthodoxen
Kirchen im 19. Jahrhundert im Zusammenhang mit der Befreiung orthodoxer Völker
von dem osmanischen Joch unter Hervorhebung der nationalen Identität, deren
Überleben die orthodoxe Kirche gesichert hatte, hat weniger mit dem byzantinischen
Ideal der Symphonia von Kirche und Staat als mit dem importierten westeuropäischen
Nationalbewusstsein der Zeit zu tun, vor allem evangelischer Provenienz. Die
Gestaltung z. B. der 1833 eigenmächtig proklamierten Autokephalie der orthodoxen
Kirche Griechenlands war nicht in der orthodoxen Tradition gegründet, sondern
ein Abklatsch des Systems der evangelischen Konsistorien, das die Bayerischen
Berater des minderjährigen ersten Königs des Landes, Otto, mit ihrem
absolutistischen Regime durchsetzten.
Die orthodoxe Kirche hat sich immer wieder gegen ihre Entfremdung gewehrt und
die Sünde nicht zur Tugend erklärt. Die Herausstellung der Nationalität
als Prinzip der Organisation der Kirche hat sie wiederholt verurteilt. Exemplarisch
hierfür ist eine Große Synode, die 1872 in Konstantinopel anlässlich
der Errichtung eines eigenständigen bulgarischen Exarchats nach dem Prinzip
der nationalen Zugehörigkeit den kirchlichen Nationalismus in scharfer
Form zurückwies: "Wir verwerfen den Phyletismus [Nationalismus], indem
wir ihn missbilligen und verurteilen, d. h. die völkischen Diskriminierungen
und nationalen Streitigkeiten, Rivalitäten und die Zwietracht innerhalb
der Kirche Christi, da er der Lehre des Evangeliums und den heiligen Kanones
unserer heiligen Väter zuwiderläuft" (Horos der Synode, §
1). Der Problematik des Nationalismus und der damit verbundenen Diskriminierung
von Minderheiten widmen schließlich die orthodoxen Kirchen ihre besondere
Aufmerksamkeit, indem sie zu der Agenda für das Panorthodoxe Konzil auch
das Thema "Der Beitrag der orthodoxen Kirche zur Durchsetzung des Friedens,
der Gerechtigkeit, der Freiheit, der Brüderlichkeit und der Liebe zwischen
den Völkern sowie zur Aufhebung der Rassen- und anderer Diskriminierungen"
aufgenommen haben. Die von der obengenannten Konferenz verabschiedete Vorlage
für das Konzil spricht eine deutliche Sprache: "Einer Minderheit,
ob sie religiöser, sprachlicher oder nationaler Art ist, muss in ihrer
Andersartigkeit Achtung entgegengebracht werden... Jede Gemeinschaft muss sich
gemäß ihrer besonderen Merkmale entfalten und entwickeln können.
In diesem Bereich müsste eigentlich der Pluralismus das Leben aller Länder
bestimmen. Die Einheit einer Nation, eines Landes oder eines Staates müsste
aufgefasst werden als Recht auf Verschiedenartigkeit zwischen den menschlichen
Gemeinschaften" (Vorlage, § 6.4). In ähnlicher Weise äußern
sich auch die Vorsteher der autokephalen orthodoxen Kirchen in ihrer Zusammenkunft
nach dem Zusammenbruch des realexistierenden Sozialismus in ihrer Botschaft
vom März 1992, in der sie "die Zukunft der Menschheit und der ganzen
Schöpfung Gottes ins Auge fassen" und in Erfüllung ihrer Pflicht
Rechenschaft über ihre Hoffnung ablegen (Botschaft, § 2). Bei der
Betrachtung der gesellschaftlich-politischen Entwicklung im ausgehenden 20.
Jahrhundert äußern sie ihre tiefe Betroffenheit über den blutigen
Konflikt im ehemaligen Jugoslawien und unterstreichen die Verantwortung der
Leiter aller religiösen Gruppen für die Verhinderung des Missbrauchs
der Religion zur Durchsetzung machtpolitischer Ziele (Botschaft, § 7).
Den Reigen solcher Erklärungen könnte man leicht fortsetzen und durch
Stellungnahmen orthodoxer Ortskirchen, bis hin zu der Serbischen Orthodoxen
Kirche, die in der jüngsten Zeit besonders ins Kreuzfeuer der Kritik geraten
ist, bereichern; doch die angeführten Deklarationen dürften genügen,
um zu zeigen, dass festgefahrene Urteile über andere Kirchen einer Überprüfung
bedürfen. Es widerstrebt mir, in einer Art Aufrechnung entsprechende orthodoxe
Vor- und Fehlurteile über die evangelischen Kirchen entgegenzustellen,
denn ich halte es für ungerecht und kontraproduktiv, Fehlentwicklungen,
die in der Schwäche der Menschen liegen, dem System anzulasten in der Annahme,
dass dessen Änderung die Immunität vor Fehltritten sichern könnte.
Kritik gehört gewiss zu einem ehrlichen Umgang miteinander, als geschwisterliche
Hilfe im Kampf gegen die Versuchung des Fleisches.
1.3 Ekklesiologische
Denkstrukturen
Es liegt sicherlich in der Logik der orthodoxen Ekklesiologie, dass die gesuchte
Einheit der Kirchen in der orthodoxen Kirche verwirklicht ist, denn sie "ist
sich ihrer Verantwortung für die Einheit der christlichen Welt bewusst"
gerade "als die eine, heilige, katholische und apostolische Kirche"
(Vorlagetext der III. Vorkonziliaren Panorthodoxen Konferenz vom November 1986
über die "Beziehungen der orthodoxen Kirche zu der übrigen christlichen
Welt", in: Episkepsis 369/1986, 9). Zwar erhebt das Votum der EKD nicht
diesen Anspruch, doch auch ihm liegt die gleiche ekklesiologische Denkstruktur
zugrunde, indem es die gesuchte Gemeinschaft nicht in einer ökumenischen
Perspektive erblickt, sondern im Modell der Leuenberger Konkordie (III 2.4),
das nur Kirchen der Reformation betrifft (II 2).
Daraus resultiert die ernüchternde Feststellung, dass es im orthodox-evangelischen
Dialog "nur um eine bessere gegenwärtige Wahrnehmung sowie um die
Ausräumung von Vorurteilen oder Missverständnissen und die Ermöglichung
von kirchlicher Koexistenz und Kooperation" geht (III 2.4). Seit der Lausanner
Konferenz der Bewegung für Glauben und Kirchenverfassung von 1927, auf
der auch schon orthodoxe Kirchen vertreten waren, haben die evangelischen Kirchen
aus aller Welt zusammen mit anderen Kirchen Zielvorstellungen kirchlicher Einheit
entworfen: organisierte Union, korporative Vereinigung, Kirchengemeinschaft
durch Konkordie, konziliare Gemeinschaft, Einheit in versöhnter Verschiedenheit
und seit der Vollversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen in Canberra
(1991) "Die Einheit der Kirche als Koinonia: Gabe und Berufung" (Canberra-Erklärung).
Das Studiendokument von Glauben und Kirchenverfassung von 1998 "Das Wesen
und die Bestimmung der Kirche. Ein Schritt auf dem Weg zu einer gemeinsamen
Auffassung" stellt doch einen hoffnungsvollen "Schritt auf dem Weg"
zu einer gemeinsamen Ekklesiologie dar, die auf einer biblischen Grundlage reformatorische
und katholisch verfasste Kirchen, wie die orthodoxe, die römisch-katholische
und die altkatholische Kirche, eine ökumenische ekklesiale Perspektive
aufzeigt. Auch die bilateralen theologischen Dialoge der EKD mit orthodoxen
Patriarchaten, die nach der Leidenserfahrung des Zweiten Weltkriegs aufgenommen
wurden, sind ein Beleg dafür, dass der orthodox-evangelische Dialog nicht
nur der Klärung von Missverständnissen und kooperativer Koexistenz
dient.
Das Dokument ignoriert bilaterale ökumenische Bemühungen wie die Diskussionsstudie
"Communio Sanctorum - Die Kirche als Gemeinschaft der Heiligen" der
Arbeitsgruppe der Deutschen Bischofskonferenz und der Kirchenleitung der Vereinigten
Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands und erweckt den Eindruck, dass
die EKD Rom nachahmen will und sich in eine innerevangelische Einheitsvorstellung
einigelt, die zudem derart unverbindlich ist, dass sie kein schlüssiges
ekklesiologisches Konzept vermittelt, worin sie sich formal-sachlich von der
Vatikanischen Erklärung "Dominus Jesus" unterscheidet. Rom vertritt
ein ekklesiologisches Modell, das in sich logisch schlüssig ist, dagegen
präsentiert das Votum die EKD als ein konkretes Beispiel kirchlicher Gemeinschaft
ohne kirchenrechtliche Kompetenz. Soll dies ernsthaft die evangelische Perspektive
zur angestrebten "vollen sichtbaren Einheit" (I 2.2) sein? Es liegt
doch in der Art solcher Dokumente, die das Eigene verabsolutieren, dass sie
mit anderen Formen kirchlicher Gemeinschaft nicht kompatibel sind. Diese Feststellung,
die mit Bezug auf die Einheitsvorstellung der katholischen Kirche formuliert
wird (III 2.3), gilt doch selbst für Vereinbarungen, die evangelische Kirchen
mit anderen Kirchen bereits getroffen haben. Denn wie sieht es aus mit der Kompatibilität
zwischen der Leuenberger Konkordie - der Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft
der Reformationskirchen in Europa -, der Meißener Erklärung von 1988/91
- der Vereinbarung zwischen der Evangelischen Kirche in Deutschland, dem Bund
der Evangelischen Kirchen in der DDR und der Kirche von England - und der Porvooer
Gemeinsamen Feststellung von 1992, in der zwischen anglikanischen Kirchen (England,
Irland, Schottland und Wales) und den nordischen und baltischen lutherischen
Kirchen (Dänemark, Estland, Finnland, Island, Lettland, Litauen, Norwegen
und Schweden) "Einheit in einer sichtbaren äußeren Form"
vereinbart wurde?
Ausblick - Die Chance
der Oikonomia
Durch die Mitgliedschaft bzw. Mitwirkung katholisch verfasster Kirchen beim
Ökumenischen Rat der Kirchen ist die ökumenische Perspektive der Kircheneinheit
keine innerevangelische Angelegenheit. Das Votum setzt sich über dieses
Faktum hinweg und widerspricht kompatiblen Einheitsvorstellungen der evangelischen
Kirchen auf Weltebene wie z. B. dem Dokument der Kommission für Glauben
und Kirchenverfassung des Ökumenischen Rates der Kirchen: "Das Wesen
und die Bestimmung der Kirche. Ein Schritt auf dem Weg zu einer gemeinsamen
Auffassung". Das Votum ist nicht einmal mit der erwähnten "Kundgebung
der 9. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland..." kompatibel, die
im selben Heft der Reihe "EKD-Texte" publiziert wurde. Es lässt
sich m. E. eher atmosphärisch-psychologisch als logisch-theologisch erschließen.
Doch auch die sogenannten nichttheologischen Faktoren sind ernst zu nehmen,
denn sie bestimmen oft das Leben der Kirchen und ihre Theologie. Ob allerdings
dieses Dokument innerevangelisch ex consensu ecclesiae spricht, möchte
ich sehr bezweifeln. Doch damit erweist es eine Gemeinsamkeit mit ekklesiologischen
Verlautbarungen anderer Kirchen, die durch lehramtliche Erklärungen der
Ökumene einen schlechten Dienst erweisen.
Die ekklesiologischen Positionen der getrennten Kirchen sind hinlänglich
bekannt. Maßregelungen von Abweichlern im eigenen Lager, die dem Dialogpartner
zu weit entgegenkämen, wie auch Gegenreaktionen auf Deklarationen ekklesiologischer
Selbstsicherheit führen mehr zur Verhärtung konfessioneller Standpunkte
als zu deren Klärung im Hinblick auf den Dialog. Spaltungen, die einen
Verstoß gegen die Identität des Christseins bedeuten, lassen sich
nicht durch eine akribisch-doktrinäre Vorgehensweise überwinden, sondern
durch eine pastorale Gesinnung und dialogische Haltung, die um des Heils der
Menschen willen von der genauen Ordnung abgeht, d. h. durch die barmherzige
Nachsicht, die Oikonomia, die die Fesseln des Gesetzes sprengt.
Die Oikonomia als Prinzip der Freiheit und Liebe ist kein Notbehelf, sondern
eine Grundhaltung kirchlichen Handelns und daher auch eine Chance "zum
geordneten Miteinander" und ein Weg zur angestrebten Gemeinschaft. Die
ökumenische Relevanz der Nachahmung der göttlichen Heilsökonomie
in der Kirche unterstreicht auch die Interorthodoxe Vorbereitungskommission
für das panorthodoxe Konzil vom Juli 1971 in ihrer Vorlage "Die Oikonomia
in der orthodoxen Kirche", indem sie "die ontologische Existenz all
dieser christlichen Kirchen und Konfessionen anerkennt" und bemerkt: "All
dies zeigt nicht nur, dass unsere Heilige Orthodoxe Kirche ein sehr großes
Maß an Freiheit bei der Anwendung der Oikonomia zu den ihr gegenüber
außenstehenden Brüdern in Christus besitzt, sondern dass diese Oikonomia
in der Orthodoxie... auch die künftigen Beziehungen der Orthodoxen Kirche
zu den anderen Kirchen und Konfessionen ordnen wird".
Daher ist man gut beraten, die Ekklesiologie der orthodoxen Kirche nicht so
sehr an Hand ihrer Schuldogmatik und deren Ablegern zu beurteilen, sondern vielmehr
nach ihrer ekklesialen Realität, in der die Struktur der sichtbaren Einheit
der Kirche nicht so "unkompatibel" erscheint, wie es das Votum meint.
*Dieser Beitrag erscheint auch in gleichem Wortlaut im "Materialdienst" des Konfessionskundlichen Instituts des Evangelischen Bundes / Bensheim in Nr. 4 / 2002
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