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<title>My Site's News</title>
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<description>Get the lates news from my very interesting site!</description>
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	<title>Fastenbrief der orthodoxen Bischöfe in Deutschland im Jahre 2002</title>
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	<description>Fastenbrief der orthodoxen Bischöfe in Deutschland im Jahre 2002  Liebe orthodoxe Christen und Christinnen in Deutschland!  &quot;Lasst die Kinder und wehret ihnen nicht, zu mir zu kommen!&quot;  (Mt 19,14)  Zu den Sorgen, die uns als Oberhirten der Orthodoxen Kirche in Deutschland aufgetragen sind, gehört auch jene um die Weitergabe unseres heiligen Glaubens an die kommenden Generationen: Die religiöse Erziehung der Kinder und Jugendlichen stellt gerade in der Diaspora-Situation unserer Gemeinden ein Feld von besonderer Wichtigkeit dar, allerdings auch ein steiniges Feld. Denn wir sehen mit Besorgnis, wie etliche jüngere Glieder der Kirche ohne die notwendige religiöse Unterweisung aufwachsen, die ihnen hilft, den Glauben ihrer Väter und Mütter zu bewahren und ihn an ihre Kinder weiterzugeben.</description>
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	<title>Erlaß des Niedersächsischen Kultusministeriums über die Einführung des orthodoxen Religionsunterrichtes </title>
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	<description>    Erlaß des Niedersächsischen Kultusministeriums über die Einführung des orthodoxen Religionsunterrichtes     Religionsunterricht für Schülerinnen und Schüler, die einer orthodoxen Kirche angehören  Erl. d. MK vom 29. 6. 1998 - VORIS 224 10 01 00 40 056 -  Bezug : Erl.d.MK &quot;Organisatorische Regelungen für den Religionsunterricht und den Unterricht Werte und Normen&quot; vom 13.1.1998 - 82 105 - VORIS 22410 01 00 35 082 (5VM S. 37)  1. Für Schülerinnen und Schüler, die einer der orthodoxen Kirchen angehören, die in der Kommission der orthodoxen Kirchen in Deutschland vertreten sind, ist entsprechend den Bestimmungen des Bezugserlasses orthodoxer Religionsunterricht einzurichten.  2. Schülerinnen und Schülern, die einer den orthodoxen Kirchen nahestehenden Kirche angehören, die jedoch nicht in der Kommission der orthodoxen Kirchen vertreten ist, steht die Teilnahme an dem orthodoxen Religionsunterricht frei.  3. Für den orthodoxen Religionsunterricht sind grundsätzlich zwei Wochenstunden vorzusehen.  4. Der orthodoxe Religionsunterricht wird im Regelfall in deutscher Sprache erteilt. Über Anträge auf Ausnahmegenehmigungen entscheidet die Schulbehörde.  5. Lehrkräfte, die orthodoxen Religionsunterricht erteilen, müssen einer der orthodoxen Kirchen angehören, die in der Kommission der orthodoxen Kirchen in Deutschland vertreten sind. Sie bedürfen einer kirchlichen Bevollmächtigung durch die Griechisch-orthodoxe Metropolie von Deutschland, Exarchat von Zentraleuropa.  6. Dem orthodoxen Religionsunterricht sind bis auf weiteres die Lehrpläne des Landes Nordrhein-Westfalen zur griechisch-orthodoxen Religionslehre zugrunde zu legen, soweit niedersächsische Bestimmungen nicht entgegenstehen. Die Lehrpläne sind erhältlich beim Landesinstitut für Schule und Weiterbildung, Paradieser Weg 64, 59494 Soest.  7. Dieser Erlaß tritt am 1. August 1998 in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt tritt der Erlaß &quot;Religionsunterricht für Schüler griechisch-orthodoxen Glaubens&quot; vom 9.7.1981 - VORIS 22410 01 00 40 011 - (unveröffentlicht) außer Kraft.</description>
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	<item rdf:about="http://www.mysite.com/news.php?mnid=3">
	<title>Orthodoxer Religionsunterricht in Deutschland - Perspektiven und Realit&amp;#228;ten</title>
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	<description>Rahmenbedingungen  Der Religionsunterricht (RU) ist in der Bundesrepublik Deutschland durch eine Reihe von gesetzlichen Bestimmungen abgesichert, so auf höchster Ebene durch Art. 7 (3) GG, der in Weiterführung entsprechender Bestimmungen der WRV lapidar feststellt: &amp;bdquo;Der Religionsunterricht ist in öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach&amp;ldquo; &amp;ndash; eine Bestimmung, die von den meisten Landesverfassungen[1] der alten Bundesländer wie auch einiger neuer[2] fast wörtlich wiederaufgenommen wird. Als Beispiel sei hier nur Art. 14 (1) der Verfassung von Nordrhein-Westfalen zitiert: &amp;bdquo;Der Religionsunterricht ist ordentliches Lehrfach an allen Schulen, mit Ausnahme der Weltanschauungsschulen (bekenntnisfreien Schulen).&amp;ldquo;[3]          [1]              Eine Ausnahme, die sogar eigens durch Art. 141 GG geschützt wird, bildete unter den alten Bundesländern stets das Land Bremen.      [2]              Hier ist besonders das Land Brandenburg zu nennen, das bislang unter der bisherigen rein sozialdemokratischen Landesregierung gegen den Protest der Kirchen mit seinem Versuch der Einführung eines neuen Faches Lebenskunde den traditionellen Religionsunterricht auszuklammern versuchte. Es bleibt abzuwarten, ob die neue Landesregierung, die aus einer großen Koalition besteht, diese Position aufrecht erhalten wird.       [3]              Vgl. den ähnlichen Art. 136 der Bayerischen Verfassung, der auch den RU als  &amp;bdquo;ordentliches Lehrfach&amp;ldquo; verankert.       </description>
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	<title>Beauftragte f&amp;#252;r den Religionsunterricht in den einzelnen Bundesl&amp;#228;ndern</title>
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	<description>Beauftragter für Religionsunterricht:               Der Vorsitzende der Kommission       Metropolit Dr. h.c. Augoustinos von Deutschland und   Exarch von Zentraleuropa    Dietrich-Bonhoeffer-Str. 2, 53227 Bonn-Beuel  Postanschrift: Postfach 30 05 55, 53185 Bonn  Tel. 0228 / 46 20 41 od. 46 20 42; Fax: 0228 / 46 49 89  E-Mail: metropolit@orthodoxie.net                                                                                                                                        Landeskoordinatoren:                   Baden-Württemberg:        Protonamesnik Bratislav Bo&amp;#382;ovi&amp;#263;                                                  Möhringer Str. 81 A                                                  70199 Suttgart-Heslach                                                  Tel. 0711 / 964 00 20                                                  Fax: 0711 / 964 00 21                                                  E-Mail: serbische.kirche_stuttgart@web.de              Bayern:                               Erzpriester Apostolos Malamoussis                                               Ungererstr. 131  D-80805 München                                              Tel. 089 / 361 57 88                                              Fax: 089 / 361 57 82                                               E-Mail: am@ellines.de                   Hessen:                              Dipl. theol. Apostolos Tsiagas                                              Wiener Str. 75                                              D-60599 Frankfurt a. M.                                               Tel. 069  / 65 30 24 63                                  Niedersachsen:                  Erzpriester-Stavrophor Milan Peji&amp;#267;                                               Mengendamm 16C                                               D-30177 Hannover                                               Tel. 0511 / 394 19 24;                                                Mobil: 0173 / 232 09 92                                               Fax:    0511 / 394 19 25                                               E-Mail: SOKGHann@aol.com                       Nordrhein-Westfalen:   Dipl.theol. Kerstin Keller                                              Grüner Weg 40 a                                              D-44791 Bochum                                              Tel. 0234 / 59 65 45                                              Mobil: 0176 / 50 34 16 63                                              Fax: 0234 / 50 35 76                                              E-Mail: oru.nrw@web.de  </description>
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